Hausverwaltung Hausverwaltungen

Der Vermieter hat viele Aufgaben wahrzunehmen. Von der regelmäßigen Kontrolle der monatlichen Mieteingänge bis zur Erstellung von Nebenkostenabrechnungen reicht allein das administrative Aufgabengebiet eines Vermieters. Kontrollaufgaben sind weitere Arbeitsfelder des Vermieters und gerade wer die Vermietung von Objekten nebenberuflich wahrnimmt, kann schnell auf den Gedanken kommen, die vielen Arbeiten, die mit der Vermietung einhergehen, in die Hände einer Hausverwaltung zu legen.

Dabei sind Hausverwaltungen in diesem Falle nicht nur für die Überwachung der Mieteingänge und die Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnungen zuständig. Generell stellt die Hausverwaltung einen Puffer zwischen Mieter und Vermieter dar, der rechtliches Hintergrundwissen im Mietbereich aufzuweisen hat, das Vermieter häufig nicht aufweisen können. Die Einbeziehung von Hausverwaltungen kann für Vermieter also eine große Erleichterung darstellen im Zusammenhang mit den Abwicklungen innerhalb des Mietverhältnisses. Die Hausverwaltung kann bei der Vermietung einer einzigen Mieteinheit schon hilfreich sein, spätestens dann, wenn mehrere Mieteinheiten vermietet werden müssen, sind die Hausverwaltungen praktisch unumgänglich. Hier entstehen Aufgaben, die durch den Vermieter allein kaum noch zu bewältigen sind und wer in diesem Falle meint, an der Hausverwaltung sparen zu müssen, kann sich damit zahlreiche Mehrarbeiten zumuten.

Die Aufgabenwahrnehmung von Hausverwaltungen erstrecken sich im günstigsten Falle auf die kaufmännische und die technische Hausverwaltung. Zwischen Vermieter und Hausverwaltungen können aber auch eine individuelle Vereinbarung getroffen werden, welche Arbeiten die Hausverwaltung übernimmt und welche Aufgaben in der Zuständigkeit des Vermieters verbleiben.

Die Aufgaben der kaufmännischer Hausverwaltungen erstrecken sich in der Regel über die Kontrolle der Mieteinnahmen, die Mahnung säumiger Mieter und die regelmäßige Abrechnung mit dem Vermieter. Darüber hinaus übernimmt die kaufmännische Hausverwaltung auch die Erstellung der jährlich anfallenden Nebenkostenabrechnung sowie die Bezahlung der Nebenkosten für den Vermieter. Weitere Aufgaben der kaufmännischen Hausverwaltungen liegen in der Prüfung von regelmäßigen Ausgaben wie Versicherungen und der Führung von Büchern. Bei Bedarf kann die kaufmännische Hausverwaltung auch mit weiteren kaufmännischen Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Mietobjekten betraut werden.

Die technische Hausverwaltungen übernehmen die regelmäßige Kontrolle der Mieteinheiten. der Anlagen sowie der Einrichtungen. Hierzu kann es gehören, dass die Hausverwaltung Klingelanlagen oder Aufzüge prüft oder durch Fachpersonal prüfen lässt. Auch die Wahrnehmung von Dienstleistungen wie Schneebeseitigung, Gartenpflege und die Reinigung der Außenanlagen kann in den Aufgabenbereich dnr technischen Hausverwaltungen übertragen werden. Weiterhin ist die technische Hausverwaltung für die Instandsetzung von Anlagen und Einrichtungen zuständig. Auch die Durchführung von notwendigen Renovierungen kann in die Hände der technischen Hausverwaltungen gelegt werden. Diese Renovierungen finden in aller Regel in Absprache mit dem Vermieter statt. Auch Wohnungsübergaben und Vermietungen können in den Aufgabenbereich der technischen Verwaltung gelegt werden. Darüber hinaus können weitere Aufgaben im technischen Bereich in individuellem Umfang in die Hände der technischen Verwaltung gelegt werden.

Hausverwaltung | Die Verwaltung unterstützt den Vermieter nicht nur in dessen Aufgabenwahrnehmung. In der Regel verfügt die Verwaltung auch über umfassende Kenntnisse des Mietrechts und agiert hier im Auftrag des Vermieters weitgehend eigenständig. Eine Aufgabe als Wohnungseigentümerverwaltung nimmt die Verwaltung in der Regel nicht wahr, da sich hier rechtliche Abgrenzungen in den Aufgabenbereichen ergeben. Auf Wunsch der Eigentümer kann aber auch hier eine Mischform in Kombination mit der Verwaltung erzielt werden, damit gerade vermietende Eigentümer von Arbeiten einer Verwaltung Entlastung erfahren.

Die Verwaltung ist ein Dienstleister für den Vermieter, der dessen Aufgaben übernimmt und damit eine Entlastung für den Vermieter bietet. Besonders Vermieter, die eine Vermietung von Objekten nur als Nebeneinkunft betreiben, können durch die Dienstleistung der Verwaltung große Unterstützung erhalten.



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Hausverwaltung Hausverwaltungen haben viele Aufgabenbereiche.